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   OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13   

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OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13 (https://dejure.org/2015,24440)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.06.2015 - 5 A 706/13 (https://dejure.org/2015,24440)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - 5 A 706/13 (https://dejure.org/2015,24440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 22 Abs. 4 SächsKAG § 24 BauGB § 135 Abs. 3 Satz 4 ZVG § 52 Abs. 1 ZVG § 91 Abs. 1 ZVG § 56 Satz 2 ZVG § 45 Abs. 1 ZVG § 47
    Beitrag ; Verrentung; Rente; öffentliche Last; Zwangsversteigerung; Zuschlag; Erlöschen; geringstes Gebot; Anmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Zwangsvollstreckung in zwei Grundstücke wegen Abwasserbeiträgen; Ruhen eines festgesetzten Abwasserbeitrags als öffentliche Last auf dem Grundstück i.R.d. Zwangsversteigerung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 52 Abs. 1, § 56 Satz 2; SächsKAG § 22 Abs. 5 Satz 5, § 24
    Kein Erlöschen verrenteter Abwasserbeiträge durch Zuschlagserteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitrag; Verrentung; Rente; öffentliche Last; Zwangsversteigerung; Zuschlag; Erlöschen; geringstes Gebot; Anmeldung

  • rechtsportal.de

    Duldung der Zwangsvollstreckung in zwei Grundstücke wegen Abwasserbeiträgen; Ruhen eines festgesetzten Abwasserbeitrags als öffentliche Last auf dem Grundstück i.R.d. Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verrentete Abwasserbeiträge: Erlöschen künftige Raten durch Zuschlag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82

    Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13
    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    § 52 Abs. 1 ZVG schützt mit der Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehen bleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, den Ersteher davor, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O.).

    Aus der Gegenüberstellung der Vorschriften des § 52 Abs. 1 ZVG und des § 56 Satz 2 ZVG folgt, dass die Anordnung des Erlöschens der dinglichen Rechte in § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG die öffentliche Last insoweit nicht trifft, wie ein zu sichernder Abgabenanspruch zu einem Zeitpunkt nach dem Zuschlag entstanden ist (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    Einmalige Leistungen trägt in der Zwangsversteigerung der Schuldner, wenn sie vor dem Zuschlag begründet worden sind; der Ersteher, wenn sie nach dem Zuschlag begründet worden sind (§ 56 Satz 2 ZVG, § 103 BGB; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

  • OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Zugang, Dreitagesfiktion, öffentliche Last,

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13
    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    § 52 Abs. 1 ZVG schützt mit der Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehen bleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, den Ersteher davor, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O.).

    Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gemäß § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O. Rn. 11; Urt. v. 30. September 2013 a. a. O. Rn. 32 f.).

  • VG Dresden, 10.08.2010 - 2 K 573/08
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13
    Beglaubigte Abschrift Az.: 5 A 706/13 2 K 573/08.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. August 2010 - 2 K 573/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. August 2010 - 2 K 573/08 - aufzuheben und den Bescheid des Beklagten vom 13. November 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts Riesa-Großenhain vom 3. März 2008 aufzuheben.

  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13
    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gemäß § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O. Rn. 11; Urt. v. 30. September 2013 a. a. O. Rn. 32 f.).

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13
    Entsteht die sachliche Beitragspflicht, so entsteht damit zugleich die öffentliche Last, um fortan bis zur Tilgung der Beitragsschuld als dingliches Recht auf dem Grundstück zu ruhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1975 - 4 C 46.72 -, juris Rn. 22 zu § 134 Abs. 2 BBauG; OVG NRW, Urt. v. 10. August 1998 - 22 A 2059/95 -, juris Rn. 21 ff. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13
    Entsteht die sachliche Beitragspflicht, so entsteht damit zugleich die öffentliche Last, um fortan bis zur Tilgung der Beitragsschuld als dingliches Recht auf dem Grundstück zu ruhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1975 - 4 C 46.72 -, juris Rn. 22 zu § 134 Abs. 2 BBauG; OVG NRW, Urt. v. 10. August 1998 - 22 A 2059/95 -, juris Rn. 21 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 5 A 278/10

    Abwasserbeitrag, öffentliche Last, Zwangsversteigerung, Unterlassen der Anmeldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13
    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 5 A 452/16

    Straßenausbaubeitragsbescheid; Nacherhebungsbescheid; Einmaligkeit der

    Jedoch hängt das Recht, diese öffentliche Last mittels Duldungsbescheids geltend zu machen, davon ab, dass die zugrunde liegende Beitragsforderung wirksam gegenüber dem persönlich Beitragspflichtigen festgesetzt wurde und ihm gegenüber fällig und vollstreckbar, mithin auch noch nicht wieder erloschen ist (SächsOVG, Urt. v. 26. Juni 2015 - 5 A 706/13 -, juris Rn. 20, und v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27, m. w. N.).
  • VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 6 K 564/14
    Zum anderen ist die Rechtmäßigkeit des Heranziehungsbescheids nicht davon abhängig, ob tatsächlich eine öffentliche Last - die einem Grundpfandrecht ähnelt (VG Mainz, Urteil vom 24.11.2010 - Az. 3 K 703/10.MZ - [...] Rn. 29; SächsOVG, Urteil vom 26. Juni 2015 - 5 A 706/13 -, [...] Rn. 16) - auf dem Grundstück liegt.
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